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Information über die Anlieferung von überwachungsbedürftigen Abfällen zur Verwertung bei der KBA Bargenstedt
Am 6. Oktober 1996 ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz
in Kraft getreten. Es gelten folgende, für Sie wichtige
Regelungen:
Abfälle wie z.B.Teerpappe, Mineralwolle,
Asbesteternit, etc. sind per Gesetz überwachungsbedürftige
Abfälle zur Verwertung. Dies bedeutet, dass
die ordnungsgemäße Entsorgung dieser Materialien
für Anliefermengen von über 5 Tonnen überwachungsbedürftigen
Abfalls und Jahr nachweislich gesichert sein muss.
Das bedeutet für Sie folgendes:
Sie sollten mit Ihrem Entsorgungsunternehmen - z.B. der KBA - einen Entsorgungsnachweis (EN) erstellen. Dieser EN gibt Auskunft über Abfallerzeuger, Abfallart und Abfallentsorger und wird einmalig für einen Zeitraum von 5 Jahren erstellt. Er ist versehen mit einer Nachweisnummer, welche von der GOES (Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen) vergeben wird und speziell für jeden Nachweis ist. Weiterhin wird jede Anlieferung mit einem Übernahmeschein versehen, welche in etwa die Daten unserer bekannten Wiegenote enthält. Sie als Abfallerzeuger sind also stets in der Lage, die ordnungsgemäße Entsorgung auch gegenüber Ihren Kunden nachzuweisen.
An Kosten würde auf Sie für den Zeitraum von 5 Jahren folgendes zukommen:
€ 65,-- für die Nachweisnummer
der GOES (einmalig)
€ 50,-- für die Erstellung des EN (soweit gewünscht, einmalig)
€ 0,26 je Übernahmeschein, bzw. € 7,67,wenn von uns komplett erstellt
Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wir hoffen, Ihnen einige interessante Informationen gegeben zu haben und stehen Ihnen natürlich bei der Erstellung, sowie bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.
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