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gültig ab 01.01.2011 (Bargenstedt)        
             
Wertstoff / Abfallart Einheiten
(pro)
Entgelt für
Haushalte
  Entgelt für
Gewerbe
   
             

01. Pappe/Papier

cbm

kostenlos

  5,00 € / cbm
(bis 1 cbm kostenlos)
 


02. Glas, Weiß-,Grün-,Braun-

 

kostenlos

  kostenlos  


03. Flachglas
100 kg kostenlos
  12,00 €  
04. PE-Folie (sauber, keine Silofolie) cbm 19,00 €   19,00 €    
05. DSD Leichtverpackungen
  kostenlos
  kostenlos  

06. Styropor (Formteile, weiß, sauber)

cbm

25,00 €

  25,00 €  
07. Schrott (keine Autos)   kostenlos   kostenlos    
08. Edelmetalle (Alu,Blei,Kupfer,Messing)   kostenlos   kostenlos    

09. Holz, unbehandelt

0,25 cbm

kostenlos

  6,00 €  


10. Holz, behandelt 0,25 cbm 7,00 €   7,00 €    

11. Holz, schadstoffbelastet

100 kg

6,90 €

  6,90 €  


12. Kunststofffenster (Element) Stück 24,00 €   24,00 €    

13. Bauschutt (Ziegel, Beton, sauber)

0,25 cbm

1,00 €

  1,00 €  


14. Bauschutt, gering belastet 0,25 cbm 12,50 €   12,50 €    
15a) Planzenabfälle 0,25 cbm 2,00 €   2,00 €    
        Sack 120 Ltr. 1,00 €   1,00 €    

        Stubben (handhabbare Größe)

Stück

4,00 €

  4,00 €  


15b) Holzige Planzenreste (Busch) 0,25 cbm 0,25 €   0,25 €    

16. Keramik (Waschbecken, WC)

Stück

6,00 €

  6,00 €  


17. Braun-, Kühlgeräte Stück kostenlos   kostenlos    
18. Weißgeräte Stück kostenlos   kostenlos    
19. Elektrokleingeräte Stück kostenlos   kostenlos    

20. Elektronikschrott (demontierte Geräte)

Stück

kostenlos

  kostenlos  


21. Elektrokabel Stück kostenlos   kostenlos    
22. Batterien (Klein-, Knopfzellen) Stück kostenlos   keine Annahme    
23. Asbest-Eternit (max. 10 qm) qm 9,00 €   keine Annahme    
24. Sperrmüll (gem. Abfallwirtschafts-
      satzung Kreis Dithmarschen)
  kostenlos
(bis 2 cbm)
  keine Annahme    
25. Mischabfälle 0,25 cbm
100 kg
je Sack
12,00 €
25,00 €
4,50 €
  12,00 €
25,00 €
4,50 €
   
26. Korken   kostenlos   kostenlos    
27. Gipskarton, Rigips 0,25 cbm
100 kg
19,00 €
22,50 €
  19,00 €
22,50 €
   
28. Reifen            
      a) PKW-Altreifen ohne Felge Stück 4,00 €   4,00 €    
      a) PKW-Altreifen mit Felge Stück 5,00 €   5,00 €    
      a) LKW-Altreifen ohne Felge Stück auf Anfrage   auf Anfrage    
      a) LKW-Altreifen mit Felge Stück auf Anfrage   auf Anfrage    
29. Dachpappe (teerhaltig) 0,25 cbm
100 kg
auf Anfrage
auf Anfrage
  auf Anfrage
auf Anfrage
   
31 Mineralwolle
     (nur in Bargenstedt, Brunsbüttel u. Heide,
     Annahme nur in Säcken aus Bändchenge-
     webe, diese werden auf den o.g. Höfen
     vorgehalten )
0,25 cbm
100 kg
22,00 €
48,50 €
  22,00 €
48,50 €
   
             

  • nur haushaltsübliche Mengen und Geräte
  • Auf den Höfen Bargenstedt und Heide besteht die Möglichkeit, nach Gewicht abzurechnen
  • Auf den Höfen Bargenstedt, Brunsbüttel und Heide besteht die Möglichkeit,
    Textilien kostenlos abzugeben

Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer


Entsorgung von Altfenstern und Türen aus Holz


Durch behördliche Anordnung mit Erlass vom 20.01.2000 sind Holztüren und Fenster generell besonders überwachungsbedürftige Abfälle und müssen daher aufwendiger und getrennt verwertet bzw. entsorgt werden. Erforderlich ist eine thermische Behandlung bzw. Verwertung in speziell ausgestatteten und zugelassenen Anlagen.

Für unsere Kunden stehen weiterhin alle Wege der Anlieferung zu den Recylinghöfen und damit eine Verwertung auch für diese Althölzer offen.

Preise ab 01.01.2007

  Lackierte(s) Fenster/Tür ohne Glas pro Stück Entgelt für Glastrennung pro Stück
bis ca. 20 kg € 5,90 € 2,70
bis ca. 40 kg € 11,70 € 2,70
bis ca. 80 kg € 23,30 € 2,70

Hintergrund dieser behördlichen Anordnung ist, dass Altfenster und Türen in der Regel mit Holzschutzmitteln behandelt sind und daher Schadstoffe in hoher Konzentration enthalten können. Diese Schadstoffe sind u.a. Teeröle, Pentachlorphenole, Lindan und organische Quecksilberverbindungen. Die Überwachungsbehörden sind vom Landesministerium angewiesen, die sachgemäße Entsorgung von Altfenstern und Türen zu überprüfen und Verstöße zu unterbinden.
Zum Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung dient die Quittung des Recylinghofes. Dieser Nachweis sollte gesondert aufbewahrt werden.

Auch für andere schadstoffbelastete Hölzer, wie Bahnschwellen, Jägerzäune u.a. wird ein Verwertungs-weg bereitgehalten.

Für Fragen stehen Ihnen Herr Masch und Herr Lucht von der KBA als Betreiberin der Recyclinghöfe unter der Rufnummer (0 48 32) 9 57 00 gern zur Verfügung.

 

 
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